Strafverteidiger für Nürnberg – Rechtsanwalt Felix Süß

Sie haben in Nürnberg eine Vorladung, einen Strafbefehl oder eine Anklage erhalten? Ich übernehme Ihre persönliche Strafverteidigung. Mein Kanzleisitz befindet sich in Fürth; Besprechungen sind nach Vereinbarung in der Kanzlei, telefonisch oder digital möglich.

Schnelle Hilfe bei Durchsuchung oder Festnahme

Bleiben Sie ruhig und machen Sie keine Angaben zur Sache. Rufen Sie mich unter +49 151 577 803 46 an. Bei nicht dringenden Anliegen nutzen Sie bitte das Kontaktformular.

Strafverteidigung für Mandanten aus Nürnberg

Strafverfahren werden häufig in einer frühen Phase entschieden. Wer bei einer polizeilichen Anhörung vorschnell aussagt, kennt den vollständigen Akteninhalt meist noch nicht. Ich beantrage Akteneinsicht, ordne die Beweislage ein und bespreche anschließend mit Ihnen, ob und in welcher Form eine Stellungnahme sinnvoll ist.

Die Verteidigung umfasst Ermittlungsverfahren, Strafbefehlsverfahren, Anklagen und Hauptverhandlungen ebenso wie Berufungs- und Revisionsfragen. Typische Anlässe sind Vorwürfe wegen Körperverletzung, Betrug, Diebstahl, Raub, Betäubungsmitteldelikten, Verkehrsstraftaten, Sexualstraftaten oder Wirtschaftsstraftaten. Entscheidend ist immer der konkrete Aktenstand, nicht eine pauschale Standardlösung.

Gerichte und Strafverfahren in Nürnberg

Welche Behörde oder welches Gericht zuständig ist, hängt unter anderem von Tatort, Tatvorwurf und Verfahrensstand ab. Beim Amtsgericht Nürnberg bestehen eigene Straf-, Verkehrs- und Jugendabteilungen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth bearbeitet unter anderem erstinstanzliche Strafverfahren sowie Berufungs- und Beschwerdeverfahren. Ich vertrete Sie persönlich bei erforderlichen Gerichts- und Behördenterminen.

Offizielle Informationen: Amtsgericht Nürnberg – Strafverfahren und Landgericht Nürnberg-Fürth – Strafverfahren.

So läuft die Verteidigung praktisch ab

  1. Sie übermitteln das behördliche Schreiben und nennen vorhandene Termine oder Fristen.
  2. In einem vertraulichen Erstgespräch kläre ich mit Ihnen Vorwurf, Verfahrensstand und das weitere Vorgehen.
  3. Nach Beauftragung zeige ich die Verteidigung an und beantrage Akteneinsicht.
  4. Auf Grundlage der Akte bespreche ich mit Ihnen Chancen, Risiken, Kosten und die konkrete Strategie.

Häufige Fragen aus Nürnberg

Muss die Kanzlei direkt in Nürnberg liegen?

Nein. Strafverteidiger können bundesweit tätig werden. Meine Kanzlei liegt transparent ausgewiesen in Fürth. Akteneinsicht und Vorbereitung organisiere ich von dort; notwendige Termine in Nürnberg nehme ich persönlich wahr.

Soll ich zu einer polizeilichen Beschuldigtenvorladung gehen?

Lassen Sie die Vorladung zunächst anwaltlich prüfen und machen Sie keine vorschnellen Angaben zur Sache. Weitere allgemeine Hinweise finden Sie im FAQ zur Strafverteidigung.

Wie findet das erste Gespräch statt?

Je nach Situation kann das Gespräch in der Fürther Kanzlei, telefonisch oder digital stattfinden. Bei Haft oder anderen dringenden Maßnahmen wird das Vorgehen individuell abgestimmt.

Vertraulich Kontakt aufnehmen

Schildern Sie kurz, welches Schreiben oder welche Maßnahme vorliegt. Sensible Unterlagen übermitteln Sie bitte erst über den im Gespräch vereinbarten Weg.

Allgemeine Informationen auf dieser Seite ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Kanzleisitz: Königstraße 33, 90762 Fürth.