FAQ

Im Folgenden beantworte ich häufige Fragen rund um die Strafverteidigung. Die Antworten sind allgemeine Informationen und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall.

Was kostet ein Strafverteidiger?

Die Kosten richten sich nach Umfang und Schwierigkeit des Verfahrens. Grundlage sind das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder eine individuelle Honorarvereinbarung. In einem ersten Gespräch bespreche ich mit Ihnen transparent die zu erwartenden Kosten. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt zudem eine Pflichtverteidigung in Betracht.

Ich habe eine Vorladung als Beschuldigter erhalten – was soll ich tun?

Nehmen Sie den Termin nicht ohne anwaltliche Beratung wahr. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen – davon sollten Sie zunächst Gebrauch machen. Kontaktieren Sie mich, bevor Sie Angaben zur Sache machen. Ich beantrage Akteneinsicht und bespreche mit Ihnen das weitere Vorgehen.

Was bedeutet ein Ermittlungsverfahren?

Ein Ermittlungsverfahren wird von der Staatsanwaltschaft eingeleitet, wenn ein Anfangsverdacht besteht. In dieser frühen Phase lassen sich Verfahren häufig noch ohne Anklage beenden. Deshalb ist eine frühzeitige Verteidigung besonders wichtig.

Meine Wohnung soll durchsucht werden – wie verhalte ich mich?

Bleiben Sie ruhig und leisten Sie keinen Widerstand. Sie müssen keine Angaben zur Sache machen. Bestehen Sie darauf, einen Anwalt zu kontaktieren, und rufen Sie mich umgehend an. Notieren Sie sich, welche Gegenstände sichergestellt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Wahl- und Pflichtverteidiger?

Einen Wahlverteidiger beauftragen und vergüten Sie selbst und wählen ihn frei aus. Ein Pflichtverteidiger wird in bestimmten Fällen vom Gericht bestellt – Sie können mich auch als Ihren Pflichtverteidiger benennen lassen.

Muss ich bei der Polizei aussagen?

Nein. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, zur Sache auszusagen; lediglich Angaben zu Ihrer Person sind erforderlich. Ihr Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Mehr zur Strafverteidigung

Ausführliche Informationen finden Sie unter Strafverteidigung und Kosten. Welche Regionen betreut werden, zeigt die Übersicht Einsatzgebiete. Im konkreten Fall nehmen Sie bitte vertraulich Kontakt auf.

Autor und verantwortlich für den Inhalt: Rechtsanwalt Felix Süß. Die Antworten sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.