Einsatzgebiete der Strafverteidigung

Meine Kanzlei hat ihren einzigen Standort in der Königstraße 33 in Fürth. Von dort übernehme ich Strafverteidigungen für Mandantinnen und Mandanten aus Fürth, Nürnberg, Erlangen, Neustadt an der Aisch und Ansbach sowie bundesweit.

Akuter strafrechtlicher Vorwurf?

Bei Durchsuchung, Festnahme oder einem anderen dringenden Anlass erreichen Sie mich unter +49 151 577 803 46. Machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache, bevor der Vorwurf und die Ermittlungsakte anwaltlich geprüft wurden.

Strafverteidigung in Mittelfranken

Für eine wirksame Verteidigung ist nicht entscheidend, ob sich die Kanzlei im selben Ort wie Ihr Wohnsitz befindet. Akteneinsicht, erste Besprechungen und die Vorbereitung einer Einlassung lassen sich strukturiert aus Fürth organisieren. Persönliche Besprechungen finden nach Vereinbarung in der Kanzlei statt; telefonische und digitale Termine sind ebenfalls möglich. Gerichtstermine und notwendige Termine bei Behörden nehme ich persönlich wahr.

Fürth

Der Kanzleisitz liegt in der Fürther Altstadt. Informationen zu Leistungen, Kontakt und Anfahrt finden Sie auf der Start- und Kontaktseite.

Strafverteidiger in Fürth

Nürnberg

Verteidigung in Ermittlungs- und Strafverfahren mit Bezug zu Nürnberg, einschließlich Verfahren vor dem Amtsgericht Nürnberg und dem Landgericht Nürnberg-Fürth.

Strafverteidiger für Nürnberg

Erlangen

Persönliche Verteidigung für Beschuldigte und Angeklagte aus Erlangen sowie bei Verfahren vor dem Amtsgericht Erlangen.

Strafverteidiger für Erlangen

Neustadt an der Aisch

Strafverteidigung für Mandanten aus Neustadt an der Aisch und Umgebung mit transparenter Organisation vom Fürther Kanzleisitz aus.

Strafverteidiger für Neustadt/Aisch

Ansbach

Verteidigung bei strafrechtlichen Vorwürfen im Raum Ansbach sowie in Verfahren vor dem Amts- oder Landgericht Ansbach.

Strafverteidiger für Ansbach

So beginnt die Mandatsübernahme

  1. Erstkontakt: Schildern Sie kurz, welches Schreiben oder welche Maßnahme vorliegt und ob eine Frist oder ein Termin genannt ist.
  2. Unterlagen: Übermitteln Sie Vorladung, Strafbefehl, Anklage oder andere Dokumente über einen vereinbarten sicheren Weg.
  3. Akteneinsicht: Vor einer Stellungnahme fordere ich regelmäßig zunächst die Ermittlungsakte an und werte sie aus.
  4. Strategie: Nach Prüfung des Aktenstands bespreche ich mit Ihnen die nächsten Schritte und die Kosten.